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CONTACTS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TKUC GmbH für den Bereich IT – Services

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der TKUC GmbH, Am Hohen Stein 25, D-63808 Haibach (nachfolgend „TKUC“ oder „wir“) mit unseren Auftraggebern (nachfolgend: „Auftraggeber“) im Bereich der IT- spezifischen Beratung („Dienstleistung“), sowie für alle weiteren Leistungen, für die die Geltung dieser AGB vereinbart wird.
2. Wir weisen darauf hin, dass in Bezug auf die Lieferung von IT-Systemen (Hard- und Software) abweichende Geschäftsbedingungen von TKUC zur Anwendung kommen („AGB für IT-Systeme“)
3. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
4. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge im Anwendungsbereich dieser AGB mit demselben Auftraggeber, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Auftraggebern in diesem Fall informieren.
5. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Dienstleistungen vorbehaltlos ausführen.
6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen oder Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An das Angebot halten wir uns für 2 Wochen gebunden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) oder sonstige Unterlagen, auch in elektronischer Form, überlassen haben. An all diesen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Schutzrechte einschließlich sämtlicher Urheberrechte vor.
2. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Dienstleistungen an den Auftraggebern erklärt werden. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

§3 Erbringung der Dienstleistungen

1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet TKUC bei der Erbringung der Dienstleistungen keinen spezifischen Leistungserfolg, sondern erbringt Dienstleistungen i.S.d. §§611 ff. BGB.
2. Inhalt und Umfang der von TKUC geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Die darüberhinausgehende Projekt- oder Erfolgsverantwortung trägt der Auftraggeber selbst.
3. Die Dienstleistungen können je nach Auftrag insbesondere die folgenden Tätigkeiten beinhalten: – Projektmanagement; – Unterstützung bei der Erstellung von Konzepten und Handlungsempfehlungen; – Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten und Formularen; – Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von Konzepten, – Unterstützung bei Optimierungsmaßnahmen oder sonstigen IT-Projekten.
4. TKUC wird die Dienstleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten Standes der einschlägigen Wissenschaft und Technik erbringen.
5. TKUC wird die Dienstleistungen durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte erbringen und dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Anzahl von solchen Mitarbeitern bzw. Dritten zur Verfügung steht, damit eine termingerechte Leistung erfolgt.
6. TKUC wird die Dienstleistungen entweder in den Geschäftsräumen des Auftraggebers bzw. an dem vereinbarten Einsatzort oder aber in eigenen Geschäftsräumen der TKUC innerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbringen.
7. TKUC wird dem Auftraggebern regelmäßig über den Fortgang der Dienstleistungen berichten. Sofern TKUC die Ergebnisse der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen schriftlich dazustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Davon abweichende mündliche Erklärungen und Auskünfte von TKUC bzw. deren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten sind demgegenüber unverbindlich.

§4 Laufzeit

1. Die Laufzeit der jeweils zu erbringenden Dienstleistungen wird in dem jeweiligen Auftrag vereinbart.
2. Der Auftrag kann insbesondere vorsehen, dass die Dienstleistungen während einer festen Laufzeit erbracht werden. In diesen Fällen ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
3. Soweit der Auftrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf unbestimmte Dauer geschlossen wurde, kann er von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich gekündigt werden.
4. Soweit im Einzelfall Werkleistungen erbracht werden, ist das Kündigungsrecht nach § 649 BGB ausgeschlossen.
5. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§5 Termine und Verzug

1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von TKUC und dem Auftraggeber im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.
2. Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die TKUC nicht zu vertreten hat, verschiebt sich der Termin bzw. die Frist um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt TKUC die erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung, die zum Erbringen der Dienstleistungen erforderlich sind. TKCU darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen ausgehen, es sei denn, dass diese offensichtlich unvollständig, unrichtig oder nicht mehr aktuell sind.
2. Der Auftraggeber benennt TKUC einen fachkundigen Ansprechpartner, der im Hinblick auf die Abstimmung der Dienstleistungen für den Auftraggeber verbindliche Entscheidungen treffen kann.
3. TKUC kann Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers anfällt.
4. Der Auftraggeber sorgt für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und Inhalte. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Pflicht zur Datensicherung durch die TKUC.

§7 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von dem Auftraggeber an TKUC unter dem Auftrag zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, gilt eine marktübliche Vergütung als vereinbart.
2. Soweit nicht in dem Auftrag anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
3. Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden in angemessener Höhe erstattet, zumindest nach den steuerlichen Pauschalsätzen, soweit nicht abweichend vereinbart. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
4. Werden Dienstleistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert TKUC die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
5. Soweit nicht in dem Auftrag anders angegeben, wird TKUC ihre Dienstleistungen monatlich abrechnen. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und zu zahlen.
6. Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
7. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Schlechtleistungen bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.
8. Wird nach Abschluss des Auftrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§321 BGB); die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte

1. Soweit nicht abweichend vereinbart, räumt TKUC dem Auftraggebern vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen der Dienstleistungen erbrachten Arbeitsergebnisse im Rahmen des Zwecks der jeweiligen Beauftragung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei TKUC.
2. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die im Rahmen von TKUC gefertigten Arbeitsergebnisse wie Gutachten, Entwürfe, Zeichnungen, oder Berechnungen ausschließlich für eigene, interne Zwecke zu verwenden; anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von TKUC.
3. TKUC behält sich das Eigentum an Materialen, die die Arbeitsergebnisse verkörpern bzw. bei Erbringung der Dienstleistungen erstellt oder verwendet wurden, bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.
4. Wenn und soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen, verbleiben diese bei TKUC. Gleiches gilt ausnahmslos, soweit TKUC eigene Methoden, Ergebnisse, Programme/Software oder ähnlich schützbares Know-how einsetzt, hinsichtlich aller hiervon für TKUC bestehenden gewerblichen Schutzrechte.
5. TKUC kann die Nutzungsrechte des Auftraggebers widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt.

§9 Vertraulichkeit

1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§10 Haftung

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Werden die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und hat TKUC dies zu vertreten(Schlechtleistung), so ist TKUC verpflichtet, die Dienstleistungen ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht diese Pflicht allerdings nur, wenn der Auftraggeber die Schlechtleistung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis, rügt.
3. Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
– für Schäden aus der Verletzung einer anderen wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4. Die sich aus Abs.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Schlechtleistung arglistig verschwiegen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§11 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, ist Aschaffenburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

Haibach, 09.07.2020